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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 443594 | ||
Datum | 29.11.2007 23:07 MSG-Nr: [ 443594 ] | 9783 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Bernadette Schedl Eigentlich dürftens nach StGB erst über 21-jährige unterschreiben, weil die dann wirklich voll strafmündig sind. Und die förmliche Verpflichtung beinhaltet ja nur $$ des StGB. ??? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn man mit 18 im Vollsuff einen anderen totfährt ist das auch eine Straftat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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