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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio443594
Datum29.11.2007 23:07      MSG-Nr: [ 443594 ]9783 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Bernadette SchedlEigentlich dürftens nach StGB erst über 21-jährige unterschreiben, weil die dann wirklich voll strafmündig sind. Und die förmliche Verpflichtung beinhaltet ja nur $$ des StGB.

    ???
    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Wenn man mit 18 im Vollsuff einen anderen totfährt ist das auch eine Straftat.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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