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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen443601
Datum29.11.2007 23:27      MSG-Nr: [ 443601 ]9738 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Nabend,

    Geschrieben von Christi@n PannierWenn man mit 18 im Vollsuff einen anderen totfährt ist das auch eine Straftat.

    Ist es das nicht auch schon 16,15,12,...? Schlechtes Beispiel.
    Die Verpflichtungserklärung ist,.. sagen wir mal eh umstritten. Verpflichte ich mich doch lediglich schriftlich geltendes Recht einzuhalten. Das muss ich in D aber eh. Äh,.. die meisten jedenfalls.
    Achtung! Ironie!
    Habt ihr euch etwa verpflichten müssen keinen umzulegen, nicht zu klauen, etc. oder warum tut ihr es nicht?
    !Ironie aus!

    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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