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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 443601 | ||
Datum | 29.11.2007 23:27 MSG-Nr: [ 443601 ] | 9738 x gelesen | ||
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Nabend, Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn man mit 18 im Vollsuff einen anderen totfährt ist das auch eine Straftat. Ist es das nicht auch schon 16,15,12,...? Schlechtes Beispiel. Die Verpflichtungserklärung ist,.. sagen wir mal eh umstritten. Verpflichte ich mich doch lediglich schriftlich geltendes Recht einzuhalten. Das muss ich in D aber eh. Äh,.. die meisten jedenfalls. Achtung! Ironie! Habt ihr euch etwa verpflichten müssen keinen umzulegen, nicht zu klauen, etc. oder warum tut ihr es nicht? !Ironie aus! Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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