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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaKerzen in Firmen / Betrieben5 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü443703
Datum30.11.2007 14:15      MSG-Nr: [ 443703 ]4494 x gelesen

Geschrieben von Volker EhrhardtAber ist das deshalb verboten?

Indirekt: Nicht beaufsichtigte brennende Kerzen gelten aus Sicht der Versicherungen üblicherweise als grob fahrlässig, im Schadensfall dadurch keine Entschädigung wenn es nachgewiesen werden kann.

Beispiellink

Die einfachste Methode in Deiner Situation ist meist eine Anfrage an die Geschäftsleitung mit Bitte um eine betriebliche Anweisung.
Hier würde ich persönlich die Kerzen einfach verbieten und geeignete elektrische Beleuchtungen fordern, wenn es denn unbedingt sein muß.

Eingangsbereiche sind zusätzlich meist Fluchtwege im Sinne der MBO etc. uns sollten deshalb in Annlehnung z. B. an §35 MBO hier brandlastfrei sein.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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