News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Kerzen in Firmen / Betrieben | 5 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 443703 | ||
Datum | 30.11.2007 14:15 MSG-Nr: [ 443703 ] | 4494 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Ehrhardt Aber ist das deshalb verboten? Indirekt: Nicht beaufsichtigte brennende Kerzen gelten aus Sicht der Versicherungen üblicherweise als grob fahrlässig, im Schadensfall dadurch keine Entschädigung wenn es nachgewiesen werden kann. Beispiellink Die einfachste Methode in Deiner Situation ist meist eine Anfrage an die Geschäftsleitung mit Bitte um eine betriebliche Anweisung. Hier würde ich persönlich die Kerzen einfach verbieten und geeignete elektrische Beleuchtungen fordern, wenn es denn unbedingt sein muß. Eingangsbereiche sind zusätzlich meist Fluchtwege im Sinne der MBO etc. uns sollten deshalb in Annlehnung z. B. an §35 MBO hier brandlastfrei sein. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|