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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikAusbildung zurück
ThemaHeldenproduktionsanlagen88 Beiträge
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern444033
Datum02.12.2007 00:21      MSG-Nr: [ 444033 ]32571 x gelesen
Infos:
  • 09.12.07 Stellungnahme zur Veröffentlichung des Unfallberichtes zum Einsatz am 27.07.06 Kellerbrand Oeconomicum, Georg-August-Universität, Göttingen
  • 01.12.07 Abschlussbericht der Unfallkommision zum Einsatz am 27.07.2006 Kellerbrand Oeconomicum Georg-August-Universität Göttingen

  • Hi,

    passend zum Thema ein Zitat meines Dozenten aus meiner heutigen Arbeitsschutz-Vorlesung:

    Wie einer Führungskraft eigentlich bekannt sein sollte, ist Arbeitsschutz Aufgabe des Top-Managements, also der obersten Führung. Wenn diese nicht in der Lage ist, die UVV zu lesen und deren Anforderungen zu erfüllen, muss man sich ernsthaft fragen, ob die Führung für ihre Führungsaufgabe geeignet ist oder sich nicht besser eine andere Beschäftigung suchen sollte.

    Die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften ist Aufgabe aller und wenn jemand sich nicht daran hält, ist es die Pflicht jedes Einzelnen den Betroffenen freundlich darauf hinzuweisen. Unabhängig davon, ob der Betroffene ihr Untergebener oder der Betriebsinhaber ist.

    beste Grüße,

    Markus



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