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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Heldenproduktionsanlagen | 88 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 444033 | ||
Datum | 02.12.2007 00:21 MSG-Nr: [ 444033 ] | 32571 x gelesen | ||
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Hi, passend zum Thema ein Zitat meines Dozenten aus meiner heutigen Arbeitsschutz-Vorlesung: Wie einer Führungskraft eigentlich bekannt sein sollte, ist Arbeitsschutz Aufgabe des Top-Managements, also der obersten Führung. Wenn diese nicht in der Lage ist, die UVV zu lesen und deren Anforderungen zu erfüllen, muss man sich ernsthaft fragen, ob die Führung für ihre Führungsaufgabe geeignet ist oder sich nicht besser eine andere Beschäftigung suchen sollte. Die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften ist Aufgabe aller und wenn jemand sich nicht daran hält, ist es die Pflicht jedes Einzelnen den Betroffenen freundlich darauf hinzuweisen. Unabhängig davon, ob der Betroffene ihr Untergebener oder der Betriebsinhaber ist. beste Grüße, Markus | ||||
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