Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Jährliche UVV-Unterweisung | 25 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444389 |
Datum | 03.12.2007 19:05 MSG-Nr: [ 444389 ] | 11851 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Andreas Dovernim §15 der GUV-C 53 (UVV-Feuerwehren) wird gesagt, das sich jeder FA im Rahmen einer Aus- und Fortbildung mindestens 1x jährlich (so der Verweis auf §4, Grundsätze und Prävention) unterziehen muss.
Richtig, beruht unter anderem auf §12 ArbschG.
Geschrieben von Andreas DovernWelche Folgen kann es haben, wenn der FA dieser Pflicht nicht nachkommt?
Ist eigentlich "Arbeitgeberpflicht", z. B.: 1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Geschrieben von Andreas DovernIch spreche nicht unbedingt von einem Schadenfall, da hier sicherlich erst einmal der Kausalzusammenhang zwischen "3 Jahre UVV-Unterweisung schwänzen" und dem "stolpern über einen Hydrantendeckel" erfolgen muss, was in vielen Fällen sicherlich schwer sein wird.
Geschrieben von Andreas DovernGibt es seitens der GUV "disziplinarische" Massnahmen, mit der sie an den die Feuerwehr tritt,
Höchstens indirekt an die Gemeinde, die mehr Versicherungsprämie zahlen muß wenn das Regelwerk nachweislich nicht erfüllt wird. Dazu muß sich die Sache aber schon ziemlich häufen.
Geschrieben von Andreas Dovernoder gibt es gar disziplinarische Mittel der FW, da der FA seiner Dienstpflicht nicht nachkommt?
Das kann die Feuerwehr grundsätzlich, wenn es die entsprechende Satzung hergibt. Aber das muß dann schon etwas mehr als 1 Dienst pro Jahr versäumt werden, meist fängt man so bei 30% unnetschuldigter Fehlzeit an.
Aber: Es steht nirgends, das die Unterweisung als außschließliches Thema an einem Abend abgehalten werden muß. Das ist zwar der Standard im Arbeitsleben, um bei relativ geringem Aufwand Rechtssicherheit zu erreichen, aber für die Feuerwehr halte ich dieses Konzept für ungeeignet.
Alternative: Zu jedem Dienst werden Ausbildungsthemen und in Stichworten oder als Konzeptausdruck die zum Thema gehörigen gehaltenen Unterweisungen (3-5 min) dokumentiert.
Jeder Teilnehmer unterschreibt und bestätigt dadurch, die entsprechende Unterweisung erhalten zu haben.
Vorteile: Didaktisch geschickter, die Unterweisung wird gleich praktisch angewendet und dadurch besser gemerkt. Die kompletten Inhalte werden erinnert und nicht nur die ersten 10 Minuten der Vergatterung vor dem Einschlafen. Wenn einer mal ein paar Dienste fehlt, egal welche: Er kriegt immer bevor er etwas tut die dafür sicherheitsrelevanten Informationen.
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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| 03.12.2007 18:29 |
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., Stolberg-Gressenich | |