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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaJährliche UVV-Unterweisung25 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü444389
Datum03.12.2007 19:05      MSG-Nr: [ 444389 ]11851 x gelesen

Geschrieben von Andreas Dovernim §15 der GUV-C 53 (UVV-Feuerwehren) wird gesagt, das sich jeder FA im Rahmen einer Aus- und Fortbildung mindestens 1x jährlich (so der Verweis auf §4, Grundsätze und Prävention) unterziehen muss.


Richtig, beruht unter anderem auf §12 ArbschG.

Geschrieben von Andreas DovernWelche Folgen kann es haben, wenn der FA dieser Pflicht nicht nachkommt?

Ist eigentlich "Arbeitgeberpflicht", z. B.: 1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Geschrieben von Andreas DovernIch spreche nicht unbedingt von einem Schadenfall, da hier sicherlich erst einmal der Kausalzusammenhang zwischen "3 Jahre UVV-Unterweisung schwänzen" und dem "stolpern über einen Hydrantendeckel" erfolgen muss, was in vielen Fällen sicherlich schwer sein wird.


Geschrieben von Andreas DovernGibt es seitens der GUV "disziplinarische" Massnahmen, mit der sie an den die Feuerwehr tritt,

Höchstens indirekt an die Gemeinde, die mehr Versicherungsprämie zahlen muß wenn das Regelwerk nachweislich nicht erfüllt wird. Dazu muß sich die Sache aber schon ziemlich häufen.

Geschrieben von Andreas Dovernoder gibt es gar disziplinarische Mittel der FW, da der FA seiner Dienstpflicht nicht nachkommt?

Das kann die Feuerwehr grundsätzlich, wenn es die entsprechende Satzung hergibt. Aber das muß dann schon etwas mehr als 1 Dienst pro Jahr versäumt werden, meist fängt man so bei 30% unnetschuldigter Fehlzeit an.

Aber: Es steht nirgends, das die Unterweisung als außschließliches Thema an einem Abend abgehalten werden muß. Das ist zwar der Standard im Arbeitsleben, um bei relativ geringem Aufwand Rechtssicherheit zu erreichen, aber für die Feuerwehr halte ich dieses Konzept für ungeeignet.

Alternative: Zu jedem Dienst werden Ausbildungsthemen und in Stichworten oder als Konzeptausdruck die zum Thema gehörigen gehaltenen Unterweisungen (3-5 min) dokumentiert.
Jeder Teilnehmer unterschreibt und bestätigt dadurch, die entsprechende Unterweisung erhalten zu haben.

Vorteile: Didaktisch geschickter, die Unterweisung wird gleich praktisch angewendet und dadurch besser gemerkt. Die kompletten Inhalte werden erinnert und nicht nur die ersten 10 Minuten der Vergatterung vor dem Einschlafen. Wenn einer mal ein paar Dienste fehlt, egal welche: Er kriegt immer bevor er etwas tut die dafür sicherheitsrelevanten Informationen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 03.12.2007 18:29 ., Stolberg-Gressenich
 03.12.2007 18:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.12.2007 19:01 Dani7el 7G., Überherrn
 03.12.2007 19:07 Jose7f M7., Bad Urach
 03.12.2007 19:22 Dani7el 7G., Überherrn
 03.12.2007 19:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.12.2007 19:31 ., Grafschaft
 03.12.2007 19:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.12.2007 19:32 Dani7el 7G., Überherrn
 03.12.2007 19:05 Jose7f M7., Bad Urach
 03.12.2007 19:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.12.2007 19:19 Jose7f M7., Bad Urach
 03.12.2007 20:43 Adri7an 7H., Lippstadt
 03.12.2007 20:59 Jose7f M7., Bad Urach
 03.12.2007 21:10 ., Bad Hersfeld
 03.12.2007 21:13 Adri7an 7H., Lippstadt
 03.12.2007 21:23 Jose7f M7., Bad Urach
 03.12.2007 21:28 Adri7an 7H., Lippstadt
 03.12.2007 21:37 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 03.12.2007 21:37 Jose7f M7., Bad Urach
 03.12.2007 21:53 Adri7an 7H., Lippstadt
 03.12.2007 21:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.12.2007 23:01 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.12.2007 23:19 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 03.12.2007 21:30 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna

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