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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRuhephase zwischen Einsatz und arbeitsbeginn6 Beiträge
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen444474
Datum04.12.2007 08:13      MSG-Nr: [ 444474 ]6445 x gelesen
Infos:
  • 04.12.07 DFV "Ruhe- und Erholungszeiten"

  • Hallo Martin,

    also es gibt eine Rechtsgrundlage, welche die regulären Arbeits-/Pausenzeiten regelt. Es ist das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf).

    Für NRW weiß ich, dass auch das FSHG (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW) im § 11 (Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr) die Ruhezeiten regelt. Oder besser ausgedrückt: Der Wehrleiter muss dafür Sorge tragen, dass die eingesetzen Kameraden eine entsprechende Ruhe-/Erholungszeit nach einem Einsatz erhalten.

    Beschrieben ist dies im Kommentar von Dr. h. c. Klaus Schneider zum FSHG. Erschienen im Kohlhammer-Verlag.



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     04.12.2007 07:22 mart7in 7b., lebach
     04.12.2007 08:13 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
     04.12.2007 10:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     04.12.2007 10:34 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
     04.12.2007 09:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.12.2007 12:37 Cars7ten7 L.7, Niederwörresbach

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