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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Weihnachtsbaum - Auflagen | 20 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 444684 | ||
Datum | 04.12.2007 19:25 MSG-Nr: [ 444684 ] | 6958 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Jürgens m Prinzip zwinge ich den Hersteller damit doch nur, das zeichen auf das Produkt draufzudrucken, nicht aber, wirklich nach den europäischen Richtlinien zu bauen Doch, diese muss er einhalten. Einfach mal im Gesetz und der Verordnung (-> Threadcontainer) stöbern. Für den Fall, dass er sich nicht dran hält, sind je nach Vergehen Bußgeld, Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe vorgesehen. MkG Sascha | ||||
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