Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr-Führerschein - ein neuer Anlauf? | 70 Beiträge |
Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 445484 |
Datum | 07.12.2007 15:59 MSG-Nr: [ 445484 ] | 19701 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Stefan BrüningIch würde hier aber auch klar sagen, dass ihr Helgoländer eine Besonderheit darstellt, die sichlich nicht auf den Rest der Welt übertragbar ist.
Trotzdem darf hier ein FA mit FS B, oh Gott ewig diese Abkürzungen, das Fahrzeug nicht fahren darf, Helgoland hin oder her. Und unsere engen Gassen und Strassen sind auch nicht ohne.
Geschrieben von Stefan BrüningDas ist ja auch ein Problem, dem man sich bewußt sein sollte. Die Lieferwagen in der größe sind ja nicht umsonst sehr berüchtigt.
Ja, klar, aber erlaubt.
Nochmal ein Beispiel für den Führerschein Wahn in D.
Wenn ich in einem Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen, also Sprinter o.ä. eine zusätzliche Person im Kofferraum mitnejme ist es eine Ordnungswidrigkeit. Würde ich mit einem Fahrzeug mit 14 Sitzplätzen 10 Personen befördern, alle ordnungsgemäß angeschnallt, würde ich Fahren ohne Fahrerlaubnis begehen, weil ich dazu FS Klasse D bräuchte. Toll was?
Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem
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