Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Stützpunktfeuerwehren in Hessen | 9 Beiträge |
Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 445742 |
Datum | 08.12.2007 14:42 MSG-Nr: [ 445742 ] | 5860 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
der alte Begriff Stützpunktfeuerwehr kam daher, dass man diesen Feuerwehren früher in Landesprogrammen spezielle Fahrzeuge zuteilte, die dann auch für umliegenden Bereich diese Aufgaben mitmachten. Zum Beispiel die Tanker für die LÖschwasserversorgung oder die RWs.
Da heute jede Feuerwehr ( Feuerwehr = Gemeindefeuerwehr mit eventuell einigen Ortsteilfeuerwehren) eigentlich den technischen Stand hat, wurde mit dem HBKG in 1998 beschlossen, dass diese Stützpunktfeuerwehren nicht mehr benötigt werden und dieser Teil nicht in das neue Gesetz übernommen.
Was aber viele nicht hindert, immer noch den Begriff auf den Fahrzeugen spazierenzufahren, oder gar "Hauptstützpunkt".
Für Fahrzeuge mit sogenannten überörtlichen Aufgaben wurden dann bei der Förderung zusätzliche 10% von Landesseite dazugegeben, wenn Ersatzbeschaffung anstand. Der Gesetzestext verweist heute nur noch auf derartige überörtliche Aufgaben.
Gruß
Ralf Leistner
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