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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStützpunktfeuerwehren in Hessen9 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen445742
Datum08.12.2007 14:42      MSG-Nr: [ 445742 ]5860 x gelesen

Hallo,

der alte Begriff Stützpunktfeuerwehr kam daher, dass man diesen Feuerwehren früher in Landesprogrammen spezielle Fahrzeuge zuteilte, die dann auch für umliegenden Bereich diese Aufgaben mitmachten. Zum Beispiel die Tanker für die LÖschwasserversorgung oder die RWs.

Da heute jede Feuerwehr ( Feuerwehr = Gemeindefeuerwehr mit eventuell einigen Ortsteilfeuerwehren) eigentlich den technischen Stand hat, wurde mit dem HBKG in 1998 beschlossen, dass diese Stützpunktfeuerwehren nicht mehr benötigt werden und dieser Teil nicht in das neue Gesetz übernommen.
Was aber viele nicht hindert, immer noch den Begriff auf den Fahrzeugen spazierenzufahren, oder gar "Hauptstützpunkt".
Für Fahrzeuge mit sogenannten überörtlichen Aufgaben wurden dann bei der Förderung zusätzliche 10% von Landesseite dazugegeben, wenn Ersatzbeschaffung anstand. Der Gesetzestext verweist heute nur noch auf derartige überörtliche Aufgaben.

Gruß

Ralf Leistner



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 07.12.2007 13:29 Matt7hia7s O7., Waldems
 07.12.2007 13:57 Andr7e C7., Korbach
 07.12.2007 14:30 Matt7hia7s O7., Waldems
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 07.12.2007 17:53 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 08.12.2007 00:41 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
 08.12.2007 14:42 ., Pfungstadt
 07.12.2007 17:29 Alex7and7er 7W., Linden
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