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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienst + TvöD | 27 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445807 | ||
Datum | 08.12.2007 21:57 MSG-Nr: [ 445807 ] | 9049 x gelesen | ||
Ich versuchs gerne, wenns zuviel wird gebt Bescheid. Also es geht um den TvöD und hier speziell den Anhang zu §9 der nur für den RD reingedrückt wurde. Dieser Anhang hat eine seltsame Konsequenz. Wortgemäß umgesetzt bedeutet er das in Deutschland ein Hauptberuflicher RDler nur dann in vergüteter Vollzeit (39Stunden) arbeiten kann wenn sein RD zu 100% ausgelastet ist. Sobald die Quote unter 100% sinkt muß er eine unentgeldliche Arbeitszeitverlängerung hinnehmen. Da es natürlich keinen RD gibt der zu 100% ausgelastet ist, denn das würde ein tägliches Organisationsverschulden wegen zahlloser Hilfristverletzungen bedeuten, ist es grundsätzlich möglich beim RD Beschäftigten eine einseitige AZ Verlängerung bis max 48Stunden/pro Woche umzusetzen. Damit der Bürger im Notfall zu einer angemesenen Zeit notfallmedizinische Hilfe bekommt muß ich den RD immer mit einer gewissen Reserve fahren. RD Geschäft ist nur sehr begrenzt vorhersebar - kalkulierbar. Ich halte sogenannte Pausen zwischen den Einsätzen im Rettungsdienst nicht nur für völlig normal, sondern diese sind die Konsequenz aus unser allem Anspruchdenken zu jeder Tages und Nachtzeit angemessen versorgt zu werden. Und ich habe überhaupt kein Verständniss dafür, das mir gerade diese Pausen quasi vorgeworfen werden und zum Anlass genommen werden meine Arbeitszeit einseitig zu verlängern, was nichts anderes bedeutet mich um meinen Lohn zu bestehlen. Gruß Andreas | ||||
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