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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr-Führerschein - ein neuer Anlauf? | 70 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 445830 | ||
Datum | 09.12.2007 12:53 MSG-Nr: [ 445830 ] | 19661 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko Ederleh Nochmal ein Beispiel für den Führerschein Wahn in D. Aber richtig, denn es liegt nicht daran, das du die 10. Person mitgenommen hast, sondern daran das du überhaupt eine Person mitnimmst. Du darfst mit deiner FS Kl. B erst gar kein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren (ausnahmen z.B. Werkstatt- und Überprüfungsfahrten), also fährst du grundsätzlich schon mal ohne die benötigte Fahrerlaubnis (bei deinem Beispiel oben würde übrigens der D1 reichen). Gruß Heinrich | ||||
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