| Rubrik | Einsatz |
zurück
|
| Thema | Polizist nach Rettungstat bei Wohnungsbrand im Krankenhaus | 33 Beiträge |
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446255 |
| Datum | 11.12.2007 14:16 MSG-Nr: [ 446255 ] | 10863 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Polizeivollzugsbeamter
Polizeivollzugsbeamter
Geschrieben von Franz-Peter LösslMan kann nicht jeden Mist als zulässige Abweichung von der UVV durchgehen lassen.
Hooo, mal langsam.
Man könnte auch sagen, der PVB hat seine Dienstpflicht nach PolG NRW erfüllt, einen Dienstunfall erlitten und erleidet hoffentlich keine Spätfolgen, die den Erhalt der Rettungsmedallie gefährden.
Wir wollen dich die Rettung einer Dame aus einer verrauchten Wohnung (also aus Lebensgefahr) unter Gefährdung des eigenen Lebens nicht wirklich als "Mist" bezeichnen, oder? Wenn wir SO anfangen, brauchen wir nicht in den Dialog mit PVB einzusteigen, weil die uns dann (mit Recht) einfach nicht zuhören werden.
Geschrieben von Franz-Peter LösslVielleicht muss bei der POL auch mal deutliche Überzeugungsarbeit bzgl. Gefahren duch Brandrauch geleistet werden, so wie bzgl. Rauchwarnmelder bei Herrn und Frau Staatsbürger.
Und wenn er um die Gefahr wusste und trotzdem gern ein Leben retten wollte?
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|