Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Polizist nach Rettungstat bei Wohnungsbrand im Krankenhaus | 33 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 446264 |
Datum | 11.12.2007 14:36 MSG-Nr: [ 446264 ] | 10992 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
Geschrieben von Thorsten SpringaufWoher wissen wir, dass im Moment des Eingreifens des Polizisten akutes Gefährdungspotential für ihn deutlich erkennbar war?
Ach so, nicht erkennbar. Und der Brandrauch hat ihn dann gaaanz plötzlich eingehüllt, oder was?
Und wenn ich jemand nach 3 Meter im verrauchten Bereich erkenne, ist dann der Brandrauch schon sooo dicht, dass er zu einer schweren Rauchgasintoxikation führt, wenn ich doch "nur mal schnell" reinspring und jemand rauszieh?
Geschrieben von Thorsten SpringaufDas Retten eines Menschenlebens würde ich nicht als Mist bezeichnen! Das Retten selbst bezeichne ich auch nicht als Mist, aber das WIE! Warum setzen dann Feuerwehrs PA auf und bereiten sich auf Notfälle vor und nehmen Schlauch und Leine mit und ... wasweißichnochalles, wenns doch, Dank des erlaubten außerachtlassens der UVV das überhaupt nicht brauchen würde!
Es geht hier im übrigen nicht ums Einhalten einer UVV, das ist alles nur ein geschriebenes Zeug, das mehr oder weniger eingehalten wird oder auch nicht, weil mans mal irgendwann erklärt bekommen haben sollte. Bezahlt wird erst mal, ob man die UVV eingehalten hat oder nicht. Ich kenne keinen Fall, wo der Rettungsdienst einen hat liegenlassen, weil er die UVV nicht eingehalten hat. Das ist auch im ersten Blick nicht immer erkennbar. Es geht vor allem da drum, dass mangels geeigneter Schutzausrüstung und Ausbildung und Einsicht einer Leben und Gesundheit vielleicht leichtfertig aufs Spiel setzt und ggf. die Feuerwehr dazu zwingt, zwei Personen aus dem Gebäude bergen zu müssen statt nur einer.
Bisher haben die Laienhelfer wohl auch viel Glück gehabt, aber es kann auch so ausgehen
Geschrieben von Thorsten SpringaufDer eine nennt es Heldentum, die Anderen Courage, und von letzterem gibt in unserer heutigen Egogesellschaft viel zu wenig!
OK, dann kannst ja Du auch völlig selbst- und kostenlos und aufopfernd die couragierten behandeln und pflegen, die tage- und wochenlange Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse in Kauf nehmen oder sogar lebenslange Schäden davontragen.
Der eine nennt es Egogesellschaft, der andere Vernunft.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|