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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Polizist nach Rettungstat bei Wohnungsbrand im Krankenhaus | 33 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446293 | ||
| Datum | 11.12.2007 15:57 MSG-Nr: [ 446293 ] | 10885 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wie bereits geschrieben hat die Polizei ebenfalls eine Pflicht zur Gefahrenabwehr! Das hier nicht zwingend das eigene Leben eingesetzt werden muss ist i. d. R. auch klar. Vieleicht hat der Polizeibeamte vor Ort auch nur die Lage falsch eingeschätzt und sich aus Unwissenheit dieser Gefahr ausgesetzt. Hallo, vielleicht kannte der Polizist auch einige Fakten aus den deutschen Feuerwehren und ging ein erhöhtes Risiko ein, weil vielleicht tagsüber niemand oder nur noch verzögert kommt, es regelmäßig an atemschutztauglichen Feuerwehrleuten fehlt........... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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