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Thema | Sicherer Gerätehauseingang | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 446910 | ||
Datum | 13.12.2007 23:47 MSG-Nr: [ 446910 ] | 4200 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Axel Rauch Bei unserem neuen Gerätehaus wurden beide Zugangstüren als "Fluchttür" deklariert und geht dementsprechend nach Außen auf. Wohl kaum "dementsprechend". Dass die Zugangstür als "Fluchttür" (den Begriff gibt es m.W. im Bauordnungsrecht nicht) deklariert wurde ist völlig normal: Jede Wohnungstür ist eine Tür im Verlauf eines Fluchtweges und wieviel davon schlagen in Flichtrichtung auf? Zumindest ich habe noch nie in einer Wohnung gewohnt, bei der das der Fall war. Eine Öffnungsrichtung der Tür in Fluchtrichtung ist nur bei explosionsgefährdeten Räumen vorgeschrieben, bei normalen Türen im Verlauf eines Flucht- und Rettungsweges ist das manchmal gar nicht möglich. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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