Ich hoffe, dass die satirischen Anklänge im DFV-Forumsbeitrag von Uli Cimolino erkannt wurden (oder habe ich da was erkannt, was gar nicht da ist ;o) ).
§ 5 des "Mustergesetzes in der Form von Cimolino" scheint mir dadurch ergänzt werden zu müssen, dass der Anspruch auf ein LF oder TLF auch dann besteht, wenn keiner in der Wehr das Fahrzeug mangels Fahrerlaubnis fahren darf und man sich auch keine Gedanken macht, dass man Sorge dafür trägt, dass zu jeder Tageszeit ein geeigneter Maschinist zur Verfügung steht.
Ferner muss zwingend ein Passus eingefügt werden, dass die Fahrzeugtechnik so kompliziert zu halten ist, dass es ausgeschlossen werden kann, dass Mitglieder einer anderen Wehr sie bedienen können.
Auch der Passus "PSA" (§5 Abs. 5) muss um den Zusatz ergänzt werden, dass die Einsatzkleidung um eine Öffnung in den Maßen 4,25 cm x 4,25 cm, das sogenannte Wärmefenster, zu ergänzen ist. Für den Innenangriff ist Badekleidung zu bevorzugen, da nur und nur so das optimale Wärmefenster gewährleistet wird.
--Lustig aus--
Mal im Ernst: klar ist so ein Feuerwehrgesetz dringend nötig. Ich möchte aber an die Einführung einer neuen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 erinnern. wo dann kOmpromisse eingegangen wurden.
Laßt es mich so ausdrücken: Feuerwehr bedeutet in verschiedenen Bundesländern was ganz Anderes.
Schaut euch hier im Forum um. In manchen Bundesländern ist Atemschutz für (fast) jede Wehr und damit der AGT-Lehrgang das Normalste der Welt, für mich nicht, weil bei uns nicht jede Wehr über PAs verfügt. In manchen Bundesländern sind größere Fahrzeuge in kleineren Ortschaften usus, in Rheinland-Pfalz ist der TSA (oder dann der GW-TS) als einziges Fahrzeug noch fest verankert. Die ganzen Interessen vom Bund, über die Länder bis hin zu Kommunen unter einen Hut zu bringen, ist mehr als nur kompliziert.
Fazit: Die Botschaft hör' ich wohl, jedoch mir fehlt der Glaube.
--Meine persönliche Meinung.--
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