Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Fachleute: Trügerische Sicherheit II | 24 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 447178 |
Datum | 15.12.2007 01:53 MSG-Nr: [ 447178 ] | 6249 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo Michael,
Geschrieben von Michael LinkenbachDas sind nur zwei Beispiele aus meinem eigenen Umfeld. Man kann erahnen wieviele engagierte Kameraden so gegen Wände gelaufen sind. Und wieviele es in der Zwischenzeit aufgegeben haben Änderungen durchzuboxen.
Hab ich anfangs meiner aktiven Zeit- wenn überhaupt- nur am Rande mitbekommen. Zwischenzeitlich hat das Team Atemschutzgerätewarte, dem ich auch angehöre, so einiges umgekrempeln dürfen. Das fängt an bei der Atemschutzüberwachung und hört bei Zusatzausrüstungen am PA auf.
Geschrieben von Michael LinkenbachIch bin der Meinung, das das Internet für die Feuerwehren in diesem Land ein echter Segen ist. Nun kommt auch der kleinste Truppmann an Informationen die früher nur von oben kamen und gesteuert wurden.
Fußvolk, dass auch mal berechtigt Widerworte spricht, ist mancherorts nicht gerne gesehen!
Geschrieben von Michael LinkenbachDer Druck der Basis wächst, weil die Basis teilweise mehr Informationen hat als die Führungskraft. Das sollte uns eigentlich ermutigen. Führungskräfte (und dazu zähle ich mich auch) müssen sich auch einer permanenten Überprüfung durch ihre "Untergebenen" stellen. Und wer nicht mehr zeitgemäß handelt, der muss damit rechnen in Frage gestellt zu werden.
Was ja aber nicht automatisch heißt, dass man dem Führungskader an die Streifen will! Man kann sein Know-how gekonnt kombinieren, hat man auch wieder was von.
Den letzten Satz kann man so auf jeden Fall stehen lassen, nicht nur für Führungskräfte.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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