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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrhäuser in NRW in 10 Tagen rauchfrei? | 76 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 448226 | ||
Datum | 20.12.2007 13:56 MSG-Nr: [ 448226 ] | 36226 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner Aber das mit den öffentlichen Gebäuden habe ich wirklich noch nicht kapiert. Ein Feuerwehrhaus ist eigentlich ja nichtöffentlich, denn da gibt´s keinen Besucherverkehr. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Da heisst es "öffentliche Einrichtung". Nicht Gebäude. Und eine öffentliche Einrichtung ist alles mit "Trägern öffentlicher Verwaltung unabhängig der Rechtsform". Mit Publikumsverkehr hat das garnix zu tun. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | ||||
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