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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrhäuser in NRW in 10 Tagen rauchfrei? | 76 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8A., Poing / By | 448230 | ||
Datum | 20.12.2007 14:04 MSG-Nr: [ 448230 ] | 36392 x gelesen | ||
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Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner Jetzt sind wir, oder besser gesagt unsere staatstragende Partei, die Preussen Deutschlands geworden, die das Schlimmste Nichtrauchergesetz in der Republik haben.Dass ich als Nichtraucher das etwas anders sehe, nimmst Du mir hoffentlich nicht übel. Und die staatstragende Partei erscheint mir vor diesem Hintergrund in einem besseren Licht. Übringens: die Zustimmung im Landtag war fraktionsübergreifend. Aber das gehört nicht hierher... Geschrieben von Anton Kastner in Feuerwehrhaus ist eigentlich ja nichtöffentlich, denn da gibt´s keinen Besucherverkehr. Darauf kommt es nicht an, im GSG Art. 2 heisst es: Dieses Gesetz findet Anwendung auf: Feuerwehrhäuser sind Gebäude der Gemeinden und fallen damit ganz klar unter das Gesetz fallen. Der "Leiter der Behörde" (d.h. Bgm oder Kdt) kann nach Art. 6 einen Nebenraum zum Raucherraum erklären - ansonsten geht's aber vor die Tür. Was nun ein "Nebenraum" ist, ist im GSG leider nicht weiter definiert. Viele Grüße, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | ||||
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