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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrhäuser in NRW in 10 Tagen rauchfrei? | 76 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 448266 | ||
Datum | 20.12.2007 15:53 MSG-Nr: [ 448266 ] | 36225 x gelesen | ||
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Hallöchen! Geschrieben von Adrian Horbert Fakt: Der Arbeitnehmer hat kein Anrecht auf eine Überdachung. ABER: Sinnvollerweise machen die meisten Firmen (ich kenne keine, die es auf die ganz harte Art löst) es aus o.g. Gründen, um den Betriebsrat zu überzeugen und die Motivation zu erhalten, Ausführung reicht vom Wellblechdach über der Tür bis zum rundum geschlossenen Raucherbüdchen. Da wo ich arbeite und nicht rauche (*g*), stehen die Raucher im Freien, ohne Wellblechdach oder Raucherbüdchen. Ggf. können sich sich aber unter den Verbindungsstegen der Gebäudeteile unterstellen, wenn's mal schifft. Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | ||||
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