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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz vor Arbeitsbeginn14 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg448421
Datum21.12.2007 10:14      MSG-Nr: [ 448421 ]6687 x gelesen

Bei länger andauernden Eisätzen, es kann ja auch vorkommen das der Einstz von den Nachtstunden bis zum nächsten Mittag oder länger dauert kann vom Träger des Brandschutzes eine Freistellungsbescheinigung angefordert werden, durch diese kann sich der Arbeitgeber den etwaigen Verdienstausfall vom Träger des Brandschutzes ersetzen lassen.




Meine persönliche Meinung! Nich die meiner Institution!



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