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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz vor Arbeitsbeginn | 14 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 448421 | ||
Datum | 21.12.2007 10:14 MSG-Nr: [ 448421 ] | 6687 x gelesen | ||
Bei länger andauernden Eisätzen, es kann ja auch vorkommen das der Einstz von den Nachtstunden bis zum nächsten Mittag oder länger dauert kann vom Träger des Brandschutzes eine Freistellungsbescheinigung angefordert werden, durch diese kann sich der Arbeitgeber den etwaigen Verdienstausfall vom Träger des Brandschutzes ersetzen lassen. Meine persönliche Meinung! Nich die meiner Institution! | ||||
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