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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz vor Arbeitsbeginn14 Beiträge
AutorStef8an 8A., Poing / By448471
Datum21.12.2007 13:24      MSG-Nr: [ 448471 ]6573 x gelesen

Hallo Edi,

ist gesetzlich im BayFwG in Art. 6 (Dienstpflicht) und Art. 9 (Lohnfortzahlung) klar geregelt. Vielleicht wichtig für Deinen Arbeitgeber: er kann sich bei der Gemeinde Kostenersatz holen (Art. 19).
Weitere Details finden sich in der Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachung.

Aber Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei paar Schuhe.

Gruss,
Stefan


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