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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz vor Arbeitsbeginn | 14 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8A., Poing / By | 448471 | ||
Datum | 21.12.2007 13:24 MSG-Nr: [ 448471 ] | 6573 x gelesen | ||
Hallo Edi, ist gesetzlich im BayFwG in Art. 6 (Dienstpflicht) und Art. 9 (Lohnfortzahlung) klar geregelt. Vielleicht wichtig für Deinen Arbeitgeber: er kann sich bei der Gemeinde Kostenersatz holen (Art. 19). Weitere Details finden sich in der Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachung. Aber Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei paar Schuhe. Gruss, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | ||||
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