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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Mitnahme von Pressevertretern in Dienstfahrzeugen | 19 Beiträge | ||
Autor | Elma8r S8., Bergisch Gladbach / NRW | 450207 | ||
Datum | 29.12.2007 19:01 MSG-Nr: [ 450207 ] | 7210 x gelesen | ||
Gute Frage, die ich mir auch gestellt habe. Aber grundsätzlich ist es so, wenn >wir< eine Mitteilung an die Presse rausgeben, müssen wir gleichberechtigt alle informieren. Da greift der Grundsatz der Gleichbehandlung. Wenn die Anfrage von der Presse an uns gerichtet wird, brauchen wir "keine Rücksicht" auf die anderen Redaktionen zu nehmen. Die Idee kam ja in diesem Fall von der einen Redaktion und wir sind nicht aktiv auf die Presse zugegangen. Wenn die Redaktion YX zu einem bestimmten Thema eine Reportage machen möchte, muss ich doch nicht gleich allen anderen Redaktionen dies auch anbieten. Es kann uns natürlich im kommenden Jahr passieren, dass wir von Anfragen überhäuft werden - dann haben wir ein Problem. Aber bei zwei lokalen Zeitungsredaktionen und einem Lokalradio und der Großstadt Köln vor der Türe sehe ich dem doch recht gelassen entgegen. LG Elmar Mit freundlichen Grüßen Elmar Schneiders Pressesprecher Freiwillige Feuerwehr Bergisch Gladbach http://www.feuerwehr-gl.de | ||||
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