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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 450822 | ||
Datum | 01.01.2008 18:45 MSG-Nr: [ 450822 ] | 5984 x gelesen | ||
Die Raucher nicht, weil wenn ich in einem ausgewiesenem Raucherraum rauche, kann ich davon ausgehen dass dadurch kein Feuerwehreinsatz ausgelöst wird, die Feuerwehr auch nicht, wär ja noch schöner :) Wenn der Betreiber der Bowlingbahn ohne Zustimmung durch den Gebäudebetreiber einen solchen Raum unterhält, muss die Bowlingbahn dafür aufkommen. Generell denke ich das es auf den Betreiber der Bowlingbahn zurück fällt, wenn er die Problematik kennt und die Leute dennoch rauchen läst is es ja sein Problem. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | ||||
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