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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte | 16 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 450828 | ||
Datum | 01.01.2008 19:01 MSG-Nr: [ 450828 ] | 5946 x gelesen | ||
C), wobei die sich dann wiederum mit B) um die Kostenübernahme streiten können, wobei der sich wohl kaum bei A) beschweren kann, da er das Rauchen ja durch die Raucherzimmerdeklaration selbst vorgegeben hat. Wieso D)? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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