News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 450936 | ||
Datum | 01.01.2008 21:44 MSG-Nr: [ 450936 ] | 5977 x gelesen | ||
Hallo Forum, Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas Weege Wer darf diesen Einsatz nun bezahlen: c: Der Betreiber des Objektes, weil in seiner Hand die Wartung und der Betrieb der Gesamt-BMA liegt Dieser ist für die Gemeinde der Ansprechpartner, und er wird von der Gemeinde die Rechnung erhalten. Wie er sich mit b. einigt ist deren Problem und nicht das Problem der Gemeinde oder gar der Feuerwehr. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|