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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte | 16 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 451375 | ||
Datum | 03.01.2008 00:04 MSG-Nr: [ 451375 ] | 5940 x gelesen | ||
Hi! Hast Du mal Eure Kostensatzung zur Hand? Es ist zwar ganz nett, mal einen Tipp abzugeben, eine belastbare Lösung findet man so nicht. Habe mal in Euer Brandschutzgesetz geschaut, da habe ich schon Probleme überhaupt eine Möglichkeit unabsichtliche Fehlalarme abrechnen zu können. Die BMA hat tatsächlich Rauch detektiert und alarmiert, daraufhin bestand der Anschein eines Feuers (Anscheinsgefahr). Wenn man die Anscheinsgefahr nicht ausreichen lässt, dann stellt sich mir die Frage, wie man in Niedersachsen mit einem Fehlalarm umgeht, wenn Lieschen Müller anruft, weil es bei den Nachbarn nach Feuer riecht. Wir befinden uns bei diesem Thema im tiefsten Landesrecht, es gibt wenig in den Feuerwehrgesetzen, wo die Vorschriften stärker voneinander abweichen als bei der Kostenerstattung. ;-) Gruß Sven | ||||
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