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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 451426 | ||
Datum | 03.01.2008 10:16 MSG-Nr: [ 451426 ] | 5888 x gelesen | ||
Moin Sven! Geschrieben von Sven Tönnemann Hast Du mal Eure Kostensatzung zur Hand? Leider nicht. Geschrieben von Sven Tönnemann Habe mal in Euer Brandschutzgesetz geschaut, da habe ich schon Probleme überhaupt eine Möglichkeit unabsichtliche Fehlalarme abrechnen zu können. Richtig. Unsere Wehrführung sprach mal davon das das Ganze nicht so einfach ist. Deshalb werden bei uns auch wohl nur BMAs abgerechnet bei denen ein Verschulden des Betreibers nachgewiesen werden kann, z.B. wie in dem beschriebenen Fall, der Betreiber hat sogar großzügig zugegeben das es schon öfter Probleme gab und nichts unternommen wurde. Ausösung durch Handwerker werden auch in Rechnung gestellt, ebenso bei mangelnder Wartung. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | ||||
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