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RubrikTHW zurück
ThemaDatenbank 'gestohlene Ausrüstung', war: Einbruch beim THW7 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW453133
Datum08.01.2008 10:42      MSG-Nr: [ 453133 ]6593 x gelesen

Wobei Bilder auch nur bedingt was bringen, wenn individuelle Spuren, Beschädigungen oder Kennzeichnungen vorhanden sind, welche vom Täter nicht entfernt werden können.

Dazu müssten die entsprechenden Geräte und deren unveränderliche Kennzeichnungen aber erfasst werden, was eine nicht zu unterschätzende Arbeit ist.

Besser wären hier m. E. die Erfassung der Individualnummern der Geräte. (falls vorhanden)

Grundsätzlich ist sowas aber bei der Polizei vorhanden, da mit der Anzeigenaufnahme eine Ausschreibung zur Eigentumssicherung veranlasst wird. Im Fall von Bedenken kann man ein verdächtiges Gerät jederzeit von der Polizei in derem Fahndungsbestand überprüfen lassen.

Kenne so einen Fall aus dem größten Internetauktionshaus. Ein dort angebotenes FuG7b wurde anhand von der Individualnummer dem Bund und einem Diebstahl zugeordnet.

Die Ermittlung des Täters war dann relativ einfach!


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 16.09.2006 23:11 Jürg7en 7H., Herne Datenbank "gestohlene Ausrüstung", war: Einbruch beim THW
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