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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung vom Berufsschul-Unterricht wegen Lehrgang!? | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 453202 | ||
Datum | 08.01.2008 15:22 MSG-Nr: [ 453202 ] | 5849 x gelesen | ||
Geschrieben von Andi Greger Von Arbeitgeber-Seite aus ist soweit alles in bester Ordnung. - Die haben absolut kein Problem mit meinem ausgeübten Feuerwehrdienst. (Die Woche FREI wurde mir bereits genehmigt)Wenn der Arbeitgeber auch mit dem einen Fehltag in der Schule kein Problem hat, reicht ein einfacher Brief an die Berufsschule aus. Entsprechende Regelungen würdest du im Feuerwehrgesetz und den damit verbundenen Rechtsnormen deines Landes finden, falls du es noch offizieller als nötig machen willst. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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