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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung vom Berufsschul-Unterricht wegen Lehrgang!? | 12 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 453203 | ||
Datum | 08.01.2008 15:23 MSG-Nr: [ 453203 ] | 5923 x gelesen | ||
Ich würde zunächst mal in einem freundlichen Gespräch den Verantwortlichen an der Schule über den Sachverhalt aufklären. Schließlich fehlst du"nur" 1 bis 2 Tage wenn ich das richtig verstehe. Du musst versichern den versäumten Stoff umgehend nachzuholen und auch den guten Willen bei den Lehrkräften zeigen. Ich sehe da kein großes Problem dass du für die Dauer des Lehrgangs freigestellt wirst (vorausgesetzt die Verantworlichen sind menschlich i.O. wovon man meistens ausgehen kann). Natürlich solltest du nicht gerade das "ich-bin-sehr-häufig-'krank'" Image besitzen, dann wirds ggf. schwierig. | ||||
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