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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung vom Berufsschul-Unterricht wegen Lehrgang!? | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 453209 | ||
Datum | 08.01.2008 15:39 MSG-Nr: [ 453209 ] | 5841 x gelesen | ||
Geschrieben von Hartmund Flender Es ist eindeutig Aufgabe des Trägers des Feuerschutzes, also der Stadt/Gemeinde sich um dieses "Problem" zu kümmern, denn von ihr wirst Du zum Lehrgang entsandt.Der eindeutig beste Weg wäre es, wenn die entsprechenden Ansprechpartner frühzeitig informiert/gefragt werden, bevor man jemanden zum Lehrgang entsandt. Und da ist immer noch das persönliche Gespräch die beste Variante, nicht irgendein förmliches Schreiben eines Drittem, auch wenn der letztlich entsendende Stelle ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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