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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fortbildung für Gruppenführer | 83 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 453949 | ||
Datum | 11.01.2008 11:23 MSG-Nr: [ 453949 ] | 41585 x gelesen | ||
Hi, in der FwDv 2 steht unter 1.11 Führungskräfte ab Gruppenführer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie Ausbilder sollen zusätzlich innerhalb von höchstens sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen. Was wird alles als Fortbildungsseminar anerkannt? Wer ist für die Anerkennung zuständig? Muss man dieses zwingend an der LFS absolvieren oder gibt es auch andere Möglichkeiten (z.B. Veranstaltungen wie Böblinger Brandbekämpfungsseminar)? Oder interessiert das niemanden, weil sowieso niemand kontrolliert, ob die FüKr ihren Pflichten nachkommen? beste Grüße, Markus | ||||
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