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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fortbildung für Gruppenführer | 83 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 453958 | ||
Datum | 11.01.2008 11:51 MSG-Nr: [ 453958 ] | 39312 x gelesen | ||
Hi, soweit ich es verstehe ist da gar nix geregelt. Ich würde das so verstehen, dass alles was an Fort- und Ausbildungsveranstalltungen außerhalb des Standortes stattfindet zählt. Es gibt zwar Taktikseminare GruFü und ZuFü an der LFS, aber dort Plätze zu bekommen...... Man kann ja auch mal nach XX Jahren wieder einen Funklehrgang (Landkreisebene) oder TH-fortbildung an der LFS besuchen. Oder gibts ein BL oder Landkreis mit einer eindeutigen Dienstanweisung? Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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