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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Kettensäge | 20 Beiträge | ||
Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 454586 | ||
Datum | 13.01.2008 18:43 MSG-Nr: [ 454586 ] | 14119 x gelesen | ||
Moin, auch wenn das Thema sicher schon lang und Breit diskutiert worden ist. Ich war im Herbst letzten Jahres auf dem TH Lehrgang (Niedersachsen Loy). Dort wurde uns erzählt das für Kettensägenarbeiten die Module benötigt werden um mit der Kettensäge zu arbeiten. Modul 1 (Holzkonstruktionen) Modul 2 liegendes Holz unter Spannung u.s.w. Unser Stand war nun wenn diese Module Nicht vorhanden sind darf mit der Kettensäge nicht gearbeitet werden. Diese Anweisung kommt wohl von der FUK wenn ich da richtig informiert bin. Nun wurde mir gesagt das diese Anweisung von der FUK wieder zurück gezogen wurde und nun wieder jeder mit der Kettensäge arbeiten darf der da Ahnung von hat. z.b. Feuerwehrmann der seit 20 Jahren mit der Kettensäge arbeitet. Wäre schön wenn jemand so ein Schreiben vielleicht schriftlich hat. Schönen Gruß Jann Freese www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | ||||
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