Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ablehnung bei der Übernahme in eine andere Ortswehr | 36 Beiträge |
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 455080 |
Datum | 14.01.2008 23:15 MSG-Nr: [ 455080 ] | 12575 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
N'abend,
Geschrieben von Stefanie PetersKann ein Wehrleiter Feuerwehrleute ablehnen, ohne trifftigen Grund (keine Aktenvermerke, etc.)?
ich kenne da bisher EIN Referenzurteil hier aus BaWü dass eine ähnliche Situation wie von dir beschrieben aufzeigt. Schlussendlich wurde die Feuerwehr verpflichtet die Klagende aufzunehmen.
Aktenzeichen: 9K 3086/93 beim VG Stuttgart.
Wenn du wirklich noch in die Wehr willst und dich nicht scheust mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, spiele ich hier mal mit meinen Gedanken:
- Schriftlichen Antrag auf Aufnahme stellen
- Ablehnung abwarten, Widerspruch einlegen
- Widerspruchsverfahren abwarten, bei negativem Bescheid (sprich Entscheidung der Gde. war laut Widerspruchsbehörde richtig) Klage vor dem zuständigen VG einreichen
Allerdings gebe ich zu bedenken dass du dann in der Wehr wohl nicht mehr gern gesehen sein wirst, überleg dir also rechtliche Schritte gut und reiflich. Solltest du dich für ein gerichtliches Vorgehen entscheiden: Viel Glück, solltest du dich für eine weltoffene Feuerwehr entscheiden: Viel Spaß :-)
MkG
Fabian
Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.
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