Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 455379 |
Datum | 16.01.2008 03:28 MSG-Nr: [ 455379 ] | 9538 x gelesen |
Infos: | 20.04.08 Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst (DFV)
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin
Ich meine, vor ewigen Zeiten gab es mal einen Thread dazu, sinngemäß kam heraus "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".
Hier kommt nach Erteilung des Führerscheins eine Kopie in die Akte, nachgeprüft wird dann nur wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass derjenige sich wieder bei den Fußgängern eingegliedert hat.
Wobei man zumindest bei den LKW-Führerscheinen, die zeitlich begrenzt sind, nach den 5 Jahren schon mal nachschauen sollte, ob der FA den Schein überhaupt verlängert hat.
Geschrieben von Anton KastnerHat schon jemand negative Erlebnisse gehabt? Ich weiß von keinen.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)
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| 16.01.2008 02:35 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 16.01.2008 03:28 |
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Seba7sti7an 7W., Linden | |