Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 455386 |
Datum | 16.01.2008 08:03 MSG-Nr: [ 455386 ] | 9607 x gelesen |
Infos: | 20.04.08 Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst (DFV)
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Hi!
Das Thema ist recht umstritten. Vielleicht lenkt Ihr Eure Aufmerksamkeit mal auf:
§ 21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Das ist es mit hat mal jemand schlechte Erfahrung damit gemacht, ein bißchen spät.
Die Frage ist also nicht ob sondern wie oft man sich den Führerschein zeigen lassen muss und ob man das abwenden kann, wenn den Führerscheininhaber verpflichtet, sich bei "Verlust" selbst zu melden. Das Problem wird gerade bei Berufskraftfahrern sehr konkret, wo es Forderungen gibt von einmal im Jahr bis zu Kontrolle vor Fahrtantritt. Letzteres dürfte für Feuerwehren undenkbar sein.
Gruß
Sven
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