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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 455387 | ||
Datum | 16.01.2008 08:08 MSG-Nr: [ 455387 ] | 9493 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann (...) und ob man das abwenden kann, wenn den Führerscheininhaber verpflichtet, sich bei "Verlust" selbst zu melden. Dennoch dürfte man bei der Kombination Verpflichtung zur "Verlustmeldung" und regelmäßiger Kontrolle (Abstände <= 1 Jahr) vermutlich besser dastehen als wenn man gar nichts macht - oder? MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | ||||
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