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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 455515 | ||
Datum | 16.01.2008 14:18 MSG-Nr: [ 455515 ] | 9376 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Johannes Peter In unserem Stadtgebiet gab es vor ca. 3 Jahre so ein Ereigniss. "Aufgeflogen" ist derjenige eigentlich nur weil er mit ner DLK ein Auto gestreift hatte. Für welchen Personenkreis (ausser dem Fahrer) hatte das dann (rechtliche) Konsequenzen? Ich habe von einem ähnlichen Fall in BaWü gehört [wirklich nur gehört] wo auch der Wehrführer strafrechtliche (?) Probleme bekommen hat. Sind da weitere Fälle bekannt? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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