Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 455517 |
Datum | 16.01.2008 14:33 MSG-Nr: [ 455517 ] | 9601 x gelesen |
Infos: | 20.04.08 Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst (DFV)
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thorsten Schlotterwas habt Ihr denn für einen Anlass?
Hallo Thorsten,
ein ehemaliger Kamerad hat durch irgendwelche Gründe auch immer seinen Führerschein verloren.
Durch einen Zufall kam dann heraus, dass er diesen abgeben musste.
Sein Arbeitgeber wurde verurteilt zu einer Geldbusse, da er ihn ohne Kontrolle eine Firmenfahrzeug hat fahren lassen. Bei der Gerichtsverhandlung verteidigte sich der Arbeitgeber damit, dass der ehemalige Kamerad ja auch Feuerwehrauto gefahren ist. Auf diese Aussage hin hat unser 1. Kdt. Post vom Staatsanwalt erhalten.
Das ist der Grund meiner Frage.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
FF Mühlhausen
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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