Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 455564 |
Datum | 16.01.2008 16:17 MSG-Nr: [ 455564 ] | 9491 x gelesen |
Infos: | 20.04.08 Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst (DFV)
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Drehleiter mit Korb
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Servus Peter,
Geschrieben von Johannes PeterIn unserem Stadtgebiet gab es vor ca. 3 Jahre so ein Ereigniss. "Aufgeflogen" ist derjenige eigentlich nur weil er mit ner DLK ein Auto gestreift hatte.
Hatte er nicht mit dem TLF16 ein Fahrschulfahrzeug touchiert? So jedenfalls die Aussage von FA der betroffenen Wehr.
Geschrieben von Johannes PeterHatte ich/wir schon vor dem Ereigniss dem WF/WL angeraten; diesser jedoch sah das als zu bürokratisch an. ... Finde ich auch ne ausreichende Alternative.
Haben wir kurz nach dem Unfall allesamt unterschreiben müssen. Ich weiß jetzt auch aktuell nicht, was daran so bürokratisch sein soll, zumal das Ganze ja der Träger der Feuerwehr als Halter der Fahrzeuge "bürokratisch" erfassen müsste und nicht der WL weil er grad lustig ist!
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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