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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 455571 | ||
Datum | 16.01.2008 16:21 MSG-Nr: [ 455571 ] | 9467 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Das ist es mit hat mal jemand schlechte Erfahrung damit gemacht, ein bißchen spät. Ja, aber was meint die Rechtsnorm genau? Wirklich das heimliche Fahren ohne Fahrerlubnis nach Verlust (dafür dient die Kontrolle) oder Fälle von "fahr das Auto" - "hab keine FE" - "egal, fahr jetzt" oder "darf ich das Auto fahren, hab aber keine FE" - "jaja, passt schon, gute Fahrt" ? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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