Rubrik | Atemschutz |
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Thema | HUPF Teil 4 Typ B | 38 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 455581 |
Datum | 16.01.2008 16:35 MSG-Nr: [ 455581 ] | 15054 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Thomas WeegeMir gehts bei der Verschleppung weniger um die Waschtrommel sondern alles was auf dem Weg vom Fw-Haus bis in die Waschmaschine mit den Klamotten in Berührung kommt, PKW, Fußboden, Wäschekorb usw
OkaykAY; , gilt für den Transport für die Wäsche zu Hause.
Aber wie kommt denn die Hose (oder Jacke) zu vertraglich festgelegten und geeigneten Wäscherei? Mit dem MTW oder dem LF (in Verbindung mit einer Bewegungsfahrt)
Oder durch engagierte und motivierte Kameraden, die keine Lust haben das LF rauszusetzen und stattdessen die verschmutze Kleidung mit den Privat PKW zur Reinigung fahren???
Also wenn Kontaminationsverschleppung - dann überall
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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