Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Führerschein, wann ist er zu kontrollieren? | 26 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 455617 |
Datum | 16.01.2008 17:54 MSG-Nr: [ 455617 ] | 9474 x gelesen |
Infos: | 20.04.08 Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst (DFV)
|
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Zugführer
Geschrieben von Jürgen M@yerFür welchen Personenkreis (ausser dem Fahrer) hatte das dann (rechtliche) Konsequenzen?
Naja, am Anfang hies es der WL als Vertreter der Stadt würde ebenfalls eine Mitschuld bekommen, da er der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei, kam aber letztendlich nichts dabei raus.
Geschrieben von Daniel MetzgerHaben wir kurz nach dem Unfall allesamt unterschreiben müssen.
Ich weis, war bei uns auch so. Nur komisch das immer erst was passieren muss...
Geschrieben von Daniel MetzgerIch weiß jetzt auch aktuell nicht, was daran so bürokratisch sein soll, zumal das Ganze ja der Träger der Feuerwehr als Halter der Fahrzeuge "bürokratisch" erfassen müsste und nicht der WL weil er grad lustig ist
Ich auch net, aber das war einheitlicher Tenor des Wl und der Wf auf einer Dienstbesprechung
Geschrieben von Daniel MetzgerSo jedenfalls die Aussage von FA der betroffenen Wehr.
Ist das der wo in jockgrim wohnt und in Wörth ZF ist? Dachte sowas geht nichtmehr im Stadtgebiet?
Meine Meinug bla bla bla...
Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|