Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Max 30 Tage Urlaub bei einer Freiwilligen Feuerwehr? | 35 Beiträge |
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 456586 |
Datum | 20.01.2008 13:13 MSG-Nr: [ 456586 ] | 10049 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Atemschutzgeräteträger
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Das mit den Urlaubstagen kenne ich auch. Aber so wie hier diskutiert kannte ich es nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Wehrleiter, Kommandant oder was auch immer einem den Erholungsurlaub verbieten kann/ darf.
Wie von anderen schon geschrieben ist es sinnvoll wenn der Urlaub bekannt gemacht wird. Handelt es sich z.B. um einen GF der auch Tagsüber immer durch seinen Arbeitgeber verfügbar war, könnte sich schon etwas ändern, wenn er meist der einzige GF war.
Gab es soetwas wie Reservehelfer (wie beim THW) könnte man darüber versuchen welche mal für einen bestimmten Zeitraum zu reaktivieren, wenn mehrer Einsatzkräfte im Erholungsurlaub sind.
Alles aber nur Gedankenspiele.
Hier glaube ich kommt es sogar auf die ominören örtlichen Gegebenheiten an, wie Personalstärke, anzahl AGT, anzahl GF, Anzahl ZF. Anzahl Klasse C Maschinisten, etc. und je nach dem wie die Urlaubsverteilung ausfällt. Dann aber eigentlich zu Jahresbeginn planen, vielleicht lassen überschneidungen verhindern, wenn es aber nicht anders geht, hat natürlich jeder Anrecht auf seinen Erholungsurlaub.
Und bei Ersatzdienstverpflichteten ist es ja eh notwendig, per Vorschirft (Gesetz?)
Grüße
Thobias
http://www.feuerwehr-deusen.de
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