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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 456727 | ||
Datum | 20.01.2008 21:32 MSG-Nr: [ 456727 ] | 10957 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Das nennt sich dann aber doch auch "Feuerwehranwärter", und nicht "Jugendfeuerwehr"? In By fällt halt soweit ich weiß dummerweise jeder JFA auch unter den Begriff Feuerwehranwärter. Es lebe der Förderalismus.... MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | ||||
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