Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ablehnung bei der Übernahme in eine andere Ortswehr | 36 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456805 |
Datum | 21.01.2008 15:44 MSG-Nr: [ 456805 ] | 12448 x gelesen |
Ich wollte erst gar nicht antworten, aber nach reiflichem Überlegen tue ich es doch.
Geschrieben von Florian BeschWichtig ist halt das die Presse die selben Fragen stellt wie du
WICHTIG ist, das man bei der Wahrheit bleibt und nicht Tatsachen vertauscht, verwechselt oder "bereinigt".
Ich kenne zwar die junge Dame und die Brüder nicht persönlich, jedoch alle Löschgruppen, in denen sie bereits tätig waren. Also weiß ich genau was "A" und "N" bedeutet. Man kann auch "V" für vorherige Löschgruppe anfügen.
Wenn die Aussage bezüglich "Brandstifter" so stimmt, dann finde ich es auch unglaublich.
Jedoch sollte man die Hintergünde kennen bevor man hier gute Ratschläge gibt.
Wenn es um einen Einsatz geht (z.B. Leitstelle Viersen), dann wird immer dazu geraten beide Seiten anzuhören.
In diesem Fall wurde von allen Seiten Zustimmung unterbreitet, ohne nachzufragen was denn genau geschehen ist.
Ich weiß von SIEBEN Löschgruppen aus drei Stadtgebieten, die ein den Antrag auf eine Übernahme abgelehnt haben. Und das VOR der Veröffentlichung hier im Forum.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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