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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 457018 | ||
Datum | 22.01.2008 13:42 MSG-Nr: [ 457018 ] | 10972 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Michael Mehrl Wobei evt doch das mit den körperlichen Gefahren zu berücksichtigen wäre... Welche wären dass, die für Jugendliche ab einem gewissen Alter über das normale Maß des allgemeinen Lebensrisikos hinausgehen? Anderfalls dürften Minderjährige das Haus ja überhaupt nicht mehr verlassen. Von einem 16jährigen kann ich bei normaler geistiger Entwicklung durchaus erwarten, z.B. über die Gefahren des Straßenverkehrs informiert zu sein. Im übrigen ist mir aufgefallen, dass die ursprüngliche Fragestellung aus der Schweiz kam, da kenn ich die Rechtslager leider gar nicht. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | ||||
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