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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anrecht auf Einsatzverpflegung | 6 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 457516 | ||
Datum | 24.01.2008 18:13 MSG-Nr: [ 457516 ] | 6881 x gelesen | ||
Mahlzeit in welchen Bundesländer ist es anhand von Gesetzen / Verordnungen geregelt wann der Helfer einen Anspruch auf Einsatzverpflegung hat? Falls ja bitte mit entsprechender Stelle, Danke .. Gibt es beim THW oder den HIORG entsprechden Gesetzestexte? Gibt es Empfehlungen (gerne auch DFV o.ä) zu dem Thema? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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