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Technisches Hilfswerk
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnrecht auf Einsatzverpflegung6 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 457516
Datum24.01.2008 18:13      MSG-Nr: [ 457516 ]6881 x gelesen

Mahlzeit

in welchen Bundesländer ist es anhand von Gesetzen / Verordnungen geregelt wann der Helfer einen Anspruch auf Einsatzverpflegung hat?

Falls ja bitte mit entsprechender Stelle, Danke ..

Gibt es beim THW oder den HIORG entsprechden Gesetzestexte?

Gibt es Empfehlungen (gerne auch DFV o.ä) zu dem Thema?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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 24.01.2008 18:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.01.2008 18:33 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.01.2008 18:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 24.01.2008 18:47 Anto7n K7., Mühlhausen
 24.01.2008 18:52 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.01.2008 19:40 ., Grafschaft

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